Rechtsanwälte
Nickels & Hendele

Seit 30 Jahren im Recht



Auch wenn der Wortlaut von Gesetzen eindeutig erscheint, kann es gleichwohl erforderlich sein, diese ausschließlich in einer bestimmten Weise auszulegen, wenn nur so eine dem Grundgesetz entsprechende Handhabung gewährleistet ist. 

In diesen Fällen hilft dann manchmal nur die Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht weiter, da die Fachgerichte regelmäßig nur wenig Neigung haben, sich vom Worlaut eines Gesetzes zu entfernen.

   

Die nachfolgend wiedergegebene Entscheidung nimmt Ihren Ausgang in einer recht einfachen Forderungsangelegenheit, die bereits im Jahre 2003 zu Gunsten unserer Mandantschaft entschieden wurde.

Obwohl wir in der Sache gewonnen hatten, stellte sich Jahre später die Frage der Tragung von Verfahrenskosten, insbesondere Gutachterkosten, im Rahmen der Zweitschuldnerhaftung.

 

Amtsgericht und Landgericht hielten zusamen mit der herrschenden Rechtsprechung und Kommentierung den Gesetzeswortlaut - zum Nachteil unserer Mandantschaft - für eindeutig.

Das Bundesverfassungsgericht hat uns nunmehr in unserer Auffassung bestätigt. 

 

 

 

 

 

 

 

 




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